Kleine Zeitung - Steiermark 29-11-2016
Wegweisendes Urteil im Streit um Hausapotheke
Beschwerden von Apothekern gegen Eröffnung einer Hausapotheke sind
nicht zulässig – das entschied das steirische
Landesverwaltungsgericht. Die Verhandlung stieß österreichweit auf
großes Interesse.
Von Sarah Ruckhofer | 04.30 Uhr, 29. November 2016
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Auf dieses Urteil haben nicht nur die Streitparteien mit Spannung
gewartet: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark entschied gestern,
dass in der Gemeinde Scheifling (Bezirk Murau) der örtliche Arzt
eine Hausapotheke führen darf – und wies so die Beschwerden mehrerer
Apotheker der Region sowie einer Apothekerin, die im selben Ort ihr
Geschäft eröffnen möchte, ab.
Das Verfahren war in Fachkreisen auf großes Interesse gestoßen. Vor
allem im ländlichen Raum gibt es zwischen öffentlichen Apotheken und
Hausapotheken immer wieder Konflikte, bis zur Novelle des
Apothekengesetzes im Juli 2016 war die Ko-Existenz nicht möglich.
Ohne Hausapotheke wiederum lohnt sich die Landarztstelle für viele
Ärzte nicht.
►Interessanter
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Die Ko-Existenz von
Hausapotheken und Apotheken ist durch ein Gerichtsurteil in der
Steiermark möglich, wann wird dieses Urteil in ganz Österreich
umgesetzt, Dies lässt viele Gemeinden hoffen, Ärzte mit
Hausapotheken nicht zu verlieren.
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