Kleine Zeitung - Steiermark 29-11-2016
Wegweisendes Urteil im Streit um Hausapotheke


Beschwerden von Apothekern gegen Eröffnung einer Hausapotheke sind nicht zulässig – das entschied das steirische Landesverwaltungsgericht. Die Verhandlung stieß österreichweit auf großes Interesse.
Von Sarah Ruckhofer | 04.30 Uhr, 29. November 2016

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Auf dieses Urteil haben nicht nur die Streitparteien mit Spannung gewartet: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark entschied gestern, dass in der Gemeinde Scheifling (Bezirk Murau) der örtliche Arzt eine Hausapotheke führen darf – und wies so die Beschwerden mehrerer Apotheker der Region sowie einer Apothekerin, die im selben Ort ihr Geschäft eröffnen möchte, ab.
 


Das Verfahren war in Fachkreisen auf großes Interesse gestoßen. Vor allem im ländlichen Raum gibt es zwischen öffentlichen Apotheken und Hausapotheken immer wieder Konflikte, bis zur Novelle des Apothekengesetzes im Juli 2016 war die Ko-Existenz nicht möglich. Ohne Hausapotheke wiederum lohnt sich die Landarztstelle für viele Ärzte nicht.

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Die Ko-Existenz von Hausapotheken und Apotheken ist durch ein Gerichtsurteil in der Steiermark möglich, wann wird dieses Urteil in ganz Österreich umgesetzt, Dies lässt viele Gemeinden hoffen, Ärzte mit Hausapotheken nicht zu verlieren.  

 

 

 

 

 

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